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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Videoschnittleistungen zwischen Oskar Baker, Silberstr. 42, 30655 Hannover (nachfolgend „Anbieter") und dem Auftraggeber.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden der Bestellung und dem Abschluss des Zahlungsvorgangs gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Zahlungseingangs zustande.

(3) Es handelt sich um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem gewählten Paket einschließlich der gebuchten Zusatzoptionen. Maßgeblich ist die Beschreibung auf der Leistungsseite zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Der Anbieter schuldet die Bearbeitung des vom Auftraggeber gelieferten Materials. Nicht geschuldet sind Dreharbeiten, die Beschaffung von Material oder die Erstellung von Inhalten.

(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — insbesondere Reichweiten, Klickraten oder Verkaufszahlen — ist nicht geschuldet und wird nicht zugesichert.

(4) Verwendete Musik stammt aus lizenzierten Bibliotheken. Wünscht der Auftraggeber bestimmte Musik, hat er die erforderlichen Rechte nachzuweisen.

§ 4 Lieferzeit

(1) Die im Paket angegebene Lieferzeit beginnt, sobald das vollständige Rohmaterial und ein ausgefülltes Briefing vorliegen — nicht bereits mit der Bestellung.

(2) Verzögert sich die Bereitstellung durch den Auftraggeber, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt das zu bearbeitende Material bereit. Es muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • Auflösung mindestens 1920 × 1080 Pixel
  • verwertbare Tonspur ohne übersteuerte Aufnahme
  • Materialumfang von mindestens dem Dreifachen der angestrebten Endlänge
  • Originaldateien; keine über Messenger komprimierten oder erneut abgefilmten Fassungen

(2) Erfüllt das Material diese Anforderungen nicht, teilt der Anbieter dies innerhalb von 24 Stunden nach vollständigem Upload mit. Der Auftraggeber kann Material nachliefern. Wird nicht innerhalb von 14 Tagen nachgeliefert, kann der Anbieter den Vertrag beenden und eine Bearbeitungspauschale von 29 Euro netto einbehalten; der übrige Betrag wird erstattet.

(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte am gelieferten Material verfügt, insbesondere über Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Videos entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Werbung zu kennzeichnen, soweit dies erforderlich ist. Bei Produkten mit Gesundheitsbezug verantwortet er die Zulässigkeit der getroffenen Aussagen.

§ 6 Korrekturschleifen

(1) Die Anzahl der enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem gewählten Paket.

(2) Eine Korrekturschleife umfasst sämtliche Änderungswünsche zu einer Lieferung. Werden nach dem Absenden weitere Wünsche nachgereicht, gilt dies als weitere Korrekturschleife.

(3) Änderungswünsche sind über das dafür vorgesehene Formular unter Angabe der betroffenen Stelle und des gewünschten Ergebnisses mitzuteilen.

(4) Eine grundlegende Änderung der inhaltlichen oder gestalterischen Ausrichtung ist keine Korrektur, sondern ein neuer Auftrag. Das gilt insbesondere, wenn Vorgaben aus dem Briefing nachträglich geändert werden.

(5) Ist das Kontingent ausgeschöpft, können weitere Korrekturen gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Bereitstellung der Lieferung hat der Auftraggeber diese zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Erklärt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung weder die Abnahme noch fordert er eine Korrektur an, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Folge wird bei der Bereitstellung gesondert hingewiesen.

(3) Die Nutzung der gelieferten Dateien für Werbezwecke gilt ebenfalls als Abnahme.

§ 8 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist vollständig im Voraus zu entrichten. Mit der Bearbeitung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang begonnen.

(3) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung Nutzungsrechte an der erbrachten Bearbeitungsleistung in dem Umfang ein, der bei der Bestellung gewählt wurde.

(2) Die Rechtestufen sind auf der Leistungsseite beschrieben. Eine Nutzung, die über die gewählte Stufe hinausgeht — insbesondere bezahlte Werbung bei nur organisch gebuchter Nutzung — bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

(3) Rechte am vom Auftraggeber gelieferten Ausgangsmaterial bleiben unberührt.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die erbrachten Arbeiten zu Referenzzwecken zu zeigen — auf der eigenen Website, in Präsentationen und in sozialen Medien. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen; ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt eine weitere Verwendung.

§ 10 Speicherung und Löschung

(1) Hochgeladenes Rohmaterial wird 90 Tage nach Abnahme gelöscht, gelieferte Dateien nach 180 Tagen.

(2) Ein Anspruch auf dauerhafte Aufbewahrung besteht nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Dateien innerhalb dieser Frist zu sichern.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für den betroffenen Auftrag gezahlten Vergütung.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder ausbleibenden Werbeerfolg ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.